Im Straßenverkehr kommt es immer wieder vor: Kleine Missgeschicke beim Einparken oder unachtsame Bewegungen führen zu geringfügigen Schäden am Auto. Diese werden als Bagatellschäden bezeichnet. Aber was genau bedeutet das und wie sollte man in einem solchen Fall vorgehen? Hier erfährst du alles Wichtige zum Thema Bagatellschaden am Auto.
Das erwartet Sie hier:
Was ist ein Bagatellschaden?
Ein Bagatellschaden ist ein kleiner, meist oberflächlicher Schaden am Fahrzeug, der die Funktionalität des Autos nicht beeinträchtigt. Dazu zählen zum Beispiel:
Geringfügige Kratzer im Lack
Kleine Dellen ohne Lackschaden
Leichte Schrammen an den Stoßfängern
Wie erkennt man einen Bagatellschaden am Auto?
Ein Bagatellschaden zeichnet sich durch seine geringe Größe und die oberflächliche Natur des Schadens aus. Hier einige Merkmale:
Der Kratzer oder die Delle ist klein und meist nicht tiefer als die Lackschicht.
Der Schaden beeinträchtigt nicht die Funktionstüchtigkeit oder Sicherheit des Fahrzeugs.
Es sind keine größeren Karosserieschäden vorhanden.
Was kostet ein Bagatellschaden?
Früher lagen die Kosten für die Reparatur eines Bagatellschadens in der Regel unter 750 Euro. Da die Hersteller als auch die Werkstätten die Preise jedoch erheblich angehoben haben, gibt es keine Bagatellschäden im klassischen Sinne mehr. Bei einem Kratzer sind Reparaturkosten ab 1100 Euro durchaus zu erwarten. Weiterhin werden die Materialien wie Stoßfänger immer leichter und dünner entwickelt, sodass weitere Schäden hinter der Verkleidung an der Karosserie bei Kostenvoranschlägen oft nicht begutachtet werden. Aus diesem Grund ist das Wissen und die Augenscheinnahme eines Kfz-Sachverständigen heutzutage unerlässlich.
Was ist bei einem Bagatellschaden zu tun?
Bagatellschaden nach einem Unfall
Angenommen, Sie bemerken beim Anfahren an einer Ampel plötzlich einen Stoß von hinten. So sollten Sie in dieser Situation vorgehen:
Anhalten und Unfallstelle sichern: Bleiben Sie sofort stehen und halten Sie auch den beteiligten Fahrer an. Sichern Sie die Unfallstelle.
Schaden begutachten und Straße räumen: Überprüfen Sie den Schaden. Wenn es sich offensichtlich um einen Bagatellschaden handelt, räumen Sie die Straße und fahren Sie zur Seite.
Schaden dokumentieren: Fotografieren Sie die Kratzer oder Dellen und fertigen Sie einen Unfallbericht an.
Daten austauschen: Tauschen Sie Adressen, Telefonnummern und Versicherungsinformationen mit dem Unfallgegner aus.
Schaden melden: Der Unfallverursacher sollte den Bagatellschaden noch am selben Tag seiner Kfz-Versicherung melden.
Bei Uneinigkeit Polizei rufen: Wenn Sie sich nicht einig werden, wer am Unfall schuld ist, rufen Sie die Polizei. Ein Unfallbericht kann helfen, die Schuldfrage zu klären. Falls Zweifel bestehen bleiben, entscheidet ein Gericht darüber. Die Versicherung prüft die Schadenersatzansprüche und entscheidet, ob und welche Kosten übernommen werden. Wenn nötig, können Sie sich mit Hilfe eines Anwalts dagegen wehren und eine Klage einreichen.
Bagatellschaden auf dem Parkplatz
Beim Ausparken berühren Sie ein neben Ihnen stehendes Fahrzeug. Folgendes ist zu tun:
Fahrer ausfindig machen: Stellen Sie Ihr Auto ab und versuchen Sie den Fahrer des anderen Wagens zu finden.
Fahrer ausrufen lassen: Stehen Sie auf einem Supermarkt-Parkplatz oder in der Nähe von Geschäften, lassen Sie den Fahrer mit dem entsprechenden Autokennzeichen an der Information ausrufen.
Warten und Schaden dokumentieren: Wenn Sie den Fahrer nicht finden, warten Sie mindestens 30 Minuten auf dem Parkplatz. Dokumentieren Sie die Schäden an beiden Fahrzeugen und notieren Sie die Uhrzeit.
Unfall der Polizei melden: Erscheint der Fahrer nach der Wartezeit nicht, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Unfall der Polizei zu melden. Ein Zettel mit Ihren Daten hinter der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Die Polizei nimmt Ihre Personalien auf und informiert den Fahrzeughalter.
Schaden der Versicherung melden: Melden Sie den Schaden umgehend Ihrer Kfz-Versicherung.
Wann muss man bei einem Bagatellschaden die Polizei rufen?
In den meisten Fällen ist es nicht erforderlich, die Polizei bei einem Bagatellschaden zu rufen. Bagatellschäden sind in der Regel private Angelegenheiten, die zwischen den beteiligten Parteien und den Versicherungen geklärt werden können.
Allerdings gibt es bestimmte Situationen, in denen es ratsam ist, die Polizei zu informieren, auch bei einem Bagatellschaden:
Unklarheit über den Unfallhergang: Wenn der Unfallhergang unklar ist oder Meinungsverschiedenheiten bestehen, sollte die Polizei hinzugezogen werden.
Fahrerflucht des Unfallgegners: Wenn der Unfallverursacher sich vom Unfallort entfernt, ohne seine Kontaktdaten zu hinterlassen, ist es wichtig, die Polizei zu informieren.
Fahrzeughalter erscheint nicht am Unfallort: Wenn Sie länger als 30 Minuten auf den Fahrzeughalter gewartet haben, sind Sie gesetzlich verpflichtet, den Unfall der Polizei zu melden
Verdacht auf Vandalismus: Wenn der Bagatellschaden mutwillig verursacht wurde, sollten Sie ebenfalls die Polizei informieren.
Schäden an öffentlichen Einrichtungen: Bei Schäden an öffentlichen Einrichtungen (z.B. Laternenpfähle, Straßenschilder) sollte die Polizei ebenfalls informiert werden.
Unfallflucht bei Bagatellschaden am Auto – Was ist, wenn der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist?
Wenn du ein parkendes Auto beschädigst und der Fahrzeughalter nicht vor Ort ist, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst. Versuche zunächst, das Kennzeichen in den nahegelegenen Geschäften ausrufen zu lassen oder frage bei Anwohnern nach, ob sie den Besitzer des Fahrzeugs kennen. Solltest du den Halter nicht finden, bist du verpflichtet, mindestens 30 Minuten vor Ort zu warten. Wenn der Fahrzeughalter nach dieser Wartezeit nicht erscheint, musst du den Vorfall der Polizei melden. Du kannst dafür einfach die örtliche Polizeistation anrufen. Die Polizisten werden deine Personalien aufnehmen und den Fahrzeughalter benachrichtigen.
Für die Versicherung ist es ebenfalls wichtig, den Schaden zu dokumentieren. Mache Fotos vom Schaden und informiere sofort deine Kfz-Versicherung.
Es ist entscheidend, dass du dich an diese gesetzlichen Vorgaben hältst. Auch bei einem Bagatellschaden gilt das Verlassen der Unfallstelle ohne Meldung als Fahrerflucht, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Bagatellschaden der Kfz-Versicherung melden – immer sinnvoll?
In einigen Fällen kann es kostengünstiger sein, die Reparaturkosten selbst zu übernehmen und den Schaden nicht der Versicherung zu melden.
Der Grund: Wenn du einen Schaden deiner Kfz-Versicherung meldest, könnte dies dazu führen, dass du in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wirst. Dies kann langfristig teurer sein, als die Reparaturkosten selbst zu tragen. Beispielsweise könnten die Kosten für das Ausbessern eines kleinen Kratzers 150 Euro betragen. Durch eine ungünstigere Einstufung könntest du jedoch monatlich 10 Euro mehr für deine Versicherung zahlen, was sich auf das Jahr gerechnet auf 120 Euro summiert.
Wenn du einen Unfall verursacht hast und auch dein eigenes Fahrzeug beschädigt wurde, übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung die Kosten für den Schaden an deinem Fahrzeug. Neben der ungünstigeren Einstufung in der Schadenfreiheitsklasse spielt auch die vereinbarte Selbstbeteiligung eine Rolle. Diese kann bei einem Bagatellschaden höher sein als die tatsächlichen Reparaturkosten, sodass du die Reparaturkosten selbst tragen musst.
Ein weiteres Beispiel: Die Reparatur deines eigenen Fahrzeugs nach einem Unfall kostet 250 Euro. Du hast jedoch eine Selbstbeteiligung von 400 Euro vereinbart. In diesem Fall übernimmt deine Versicherung nur den Betrag, der über 400 Euro liegt. Da die Reparaturkosten 250 Euro betragen, musst du diese selbst tragen.
Bevor du dich also entscheidest, den Schaden deiner Versicherung zu melden, solltest du die Bedingungen deiner Versicherungspolice genau prüfen oder bei deiner Kfz-Versicherung nachfragen, ob es sich lohnt.
Fazit
Ein Bagatellschaden ist zwar ärgerlich, jedoch meistens unproblematisch zu beheben. Wichtig ist, den Schaden zu dokumentieren, gegebenenfalls die Polizei zu informieren und den Vorfall der Versicherung zu melden. So stellst du sicher, dass du im Fall der Fälle abgesichert bist und keine weiteren Probleme entstehen.
Gutachter Keser – Im Schadenfall jederzeit für Sie da!