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Ihre Rechte beim Gebrauchtwagenkauf: Gewährleistung & Garantie verständlich erklärt

  • vor 13 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Ein Mann im Anzug tippt mit dem Finger auf ein leuchtendes Symbol in Form eines Autos, in dem das Wort „Garantie“ steht

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens stellen sich viele Fragen – besonders wenn es um rechtliche Ansprüche bei späteren Mängeln geht. Zwei Begriffe tauchen dabei immer wieder auf: Gewährleistung & Garantie.


Das erwartet Sie hier:


Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf?


Gewährleistung (gesetzlich geregelt)


  • Vom Gesetz vorgeschrieben (§ 437 BGB)

  • Gilt für Händler, nicht für Privatverkäufer

  • Dauer: mindestens 12 Monate

  • Schützt Sie bei bereits beim Kauf vorhandenen Mängeln

  • In den ersten 6 Monaten: Beweislast liegt beim Händler

  • Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf bestand


Garantie (freiwillige Zusatzleistung)


  • Wird freiwillig vom Händler oder einem Garantieanbieter gewährt

  • Inhalt und Umfang sind vertraglich geregelt

  • Gilt meist 6 bis 24 Monate, abhängig vom Anbieter

  • Deckt bestimmte Schäden oder Bauteile ab – nicht alles

  • Kann kostenpflichtig oder im Kaufpreis enthalten sein


Wichtig: Eine Gebrauchtwagen-Garantie ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung – sie ist zusätzlich und kann auch nach Ablauf der Gewährleistung noch gelten.


Muss ein Händler beim Gebrauchtwagenverkauf eine Garantie geben?


Nein, eine Garantie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Händler müssen jedoch immer eine Gewährleistung von mindestens einem Jahr einräumen – selbst wenn sie im Vertrag etwas anderes behaupten.


Einige Händler bieten freiwillig eine Gebrauchtwagen-Garantie an, um Kunden mehr Sicherheit zu geben oder sich von Mitbewerbern abzuheben. Diese ist häufig:


  • im Preis enthalten (z. B. „1 Jahr Händlergarantie“)

  • oder gegen Aufpreis buchbar (z. B. über externe Garantieanbieter)


Habe ich beim Privatkauf Anspruch auf eine Garantie?


Nein. Beim Kauf von privat gilt: „gekauft wie gesehen“. Der Verkäufer kann die Gewährleistung vollständig ausschließen – und ist rechtlich nicht verpflichtet, eine Garantie anzubieten.


Ausnahme: Wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde oder falsche Angaben gemacht wurden (z. B. „unfallfrei“, obwohl reparierter Unfallschaden), haftet der Verkäufer dennoch.

Tipp: Prüfen Sie beim Privatkauf besonders gründlich – oder nutzen Sie unseren unabhängigen ADAC-Gebrauchtwagencheck.


Wie lange gilt eine Gebrauchtwagen-Garantie normalerweise?


Die Laufzeit einer Gebrauchtwagen-Garantie variiert je nach Anbieter und Paket. Üblich sind:

  • 6 oder 12 Monate bei Basisgarantien

  • 12 bis 24 Monate bei Premium- oder Händlergarantien

  • Optionale Verlängerungen gegen Aufpreis


Achtung: Garantiebedingungen gelten meist nur bei Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungen – versäumte Inspektionen können zum Verlust des Garantieanspruchs führen.


Was deckt eine typische Gebrauchtwagen-Garantie ab – und was nicht?


Der Umfang hängt vom jeweiligen Vertrag ab. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:


Typisch abgedeckt:

  • Motor

  • Getriebe

  • Achsen und Antriebswellen

  • Lenkung und Bremsanlage

  • Elektronische Steuergeräte


Meist nicht abgedeckt:

  • Verschleißteile (z. B. Bremsbeläge, Reifen, Kupplung)

  • Innenraum-Elemente, Lack und Karosserie

  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch

  • Defekte durch unterlassene Wartung


Tipp: Lesen Sie das Garantieheft oder den Vertrag genau durch – dort ist genau geregelt, was im Schadenfall gilt.


Was tun, wenn ein Mangel während der Garantiezeit auftritt?


Wenn während der Garantiezeit ein Defekt auftritt, gehen Sie am besten so vor:

  1. Garantiebedingungen prüfen – ist der Schaden abgedeckt?

  2. Kontaktieren Sie den Händler oder Garantiegeber umgehend

  3. Kein eigenmächtiger Werkstattbesuch! Arbeiten müssen vom Garantiegeber freigegeben werden

  4. Kaufvertrag, Garantieheft und Service-Nachweise bereithalten

  5. Schriftlich dokumentieren, wann der Mangel aufgetreten ist


Achtung: Selbst durchgeführte Reparaturen oder Werkstattwechsel ohne Absprache können zum Garantieverlust führen.


Welche Unterlagen und Nachweise brauche ich für eine Garantieleistung?


Damit Sie bei einem Garantiefall abgesichert sind, sollten folgende Unterlagen vollständig sein:


  • Kaufvertrag

  • Garantieurkunde bzw. Garantiebedingungen

  • Lückenloses Scheckheft oder digitale Wartungshistorie

  • Rechnungen über durchgeführte Inspektionen

  • Ggf. TÜV-/HU-Berichte oder frühere Reparaturnachweise


Wichtig: Alle Wartungen sollten pünktlich und nach Herstellervorgaben erfolgt sein – sonst kann die Garantie verfallen.


Fazit: Gebrauchtwagen-Garantie – sinnvoll und oft entscheidend


Eine Gebrauchtwagen-Garantie bietet zusätzliche Sicherheit – besonders für Käufer, die auf Nummer sicher gehen möchten. Sie schützt zwar nicht vor jedem Schaden, kann aber hohe Reparaturkosten abfangen und sorgt für mehr Vertrauen in das Fahrzeug.


  • Die gesetzliche Gewährleistung beim Händler ist Pflicht

  • Eine freiwillige Garantie ist ein Pluspunkt – aber kein Muss

  • Beim Privatkauf gibt es beides meist nicht – hier zählt die Eigenverantwortung

  • Wer Garantieansprüche nutzen will, muss Wartungen lückenlos dokumentieren

 

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