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Schadengutachten

Mit unserem Expertenwissen auf der sicheren Seite – zertifiziert, anerkannt, unabhängig

UNFALL? - Wir schaffen Klarheit! 

Ist ein Unfallschaden entstanden, wird eine sorgfältige und genaue Schadensbeurteilung des Fahrzeugs durch einen Experten nötig. Hierbei werden sowohl die Ursachen als auch die Höhe des Schadens ermittelt. Das Gutachten dient der Klärung des Sachverhaltes, sowie dem Festhalten von Beweisen und Ansprüchen. So kann es anschließend als Regulierungsgrundlage, sowie als Beweissicherung genutzt werden.


Wir können bereits auf über 20 Jahre Erfahrung in der Erstellung von Kfz-Gutachten zurückblicken. Dabei legen wir stets höchsten Wert darauf, dass unsere Gutachten nachvollziehbar, verständlich, fachgerecht und unparteiisch sind. Unser Sachverständigenbüro ist Mitglied des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen. Ebenso sind wir durch das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) zertifiziert. Wir unterliegen der regelmäßigen Qualitätskontrolle und Weiterbildungspflicht weshalb auch unsere KFZ-Gutachten stets gerichtsfest sind und von allen Behörden und Versicherungen anerkannt werden.

Schadengutachten – Die wichtigsten Fakten

Ein Schadengutachten dient der Rechtsabsicherung und Beweissicherung

Das Schadengutachten zahlt stets der Schädiger bzw. die eintretende Versicherung

Es ist auch eine optimale Regulierungsgrundlage für die Versicherung

Bereits ab 750 € Schadenhöhe (kleiner Kratzer) kommt die gegnerische Versicherung für das Gutachten auf

Wussten Sie schon?

Wer muss das Schadengutachten bezahlen?

Für Geschädigte entstehen keine Kosten. Grundsätzlich bezahlt der Verursacher, bzw. dessen Versicherung sämtliche Aufwände, die bei der Abwicklung entstehen. Die Kosten für ein Schadengutachten zum Fahrzeug des Geschädigten zählen laut Rechtsprechung des BGH hier ebenfalls hinzu.


Wenn der Unfall durch Sie verschuldet wurde, greifen die individuellen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages, insofern Sie eine Kaskoschaden-Versicherung haben. Eine zeitnahe Meldung des Unfallschadens an Ihren Versicherungsträger ist für eine möglichst schnelle Abwicklung in diesem Fall unbedingt erforderlich.

Was kostet ein Schadengutachten?

Falls kein Versicherer für den Unfallschaden aufkommt, müssen Sie als Unfallverursacher die Kosten für ein KFZ-Gutachten selbst tragen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der Schadenhöhe. Im durchschnitt liegen die Kosten bei ca. 300€. 

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