Ein Autounfall ist stets eine unangenehme Erfahrung, unabhängig davon, ob es sich um einen geringfügigen Blechschaden oder einen schweren Zusammenstoß handelt. In solchen Situationen steht nicht nur die Sicherheit im Vordergrund, sondern auch die korrekte Bewertung und Regulierung des entstandenen Schadens. Hierbei spielt das Unfallgutachten eine entscheidende Rolle. Ein Unfallgutachten dient dazu, die Schadenshöhe festzustellen, Haftungsfragen zu klären und die Basis für Versicherungsleistungen zu schaffen. In unserem Ratgeber finden Sie umfassende Informationen zum Thema KFZ-Unfallgutachten: Was es ist, wann es erforderlich ist und wie der Ablauf gestaltet ist. So sind Sie bestens informiert und vorbereitet, wenn der Ernstfall eintritt.
Das erwartet Sie hier:
Was ist ein Schadengutachten?
Ein Schadengutachten ist ein ausführlicher Bericht, der nach einem Verkehrsunfall erstellt wird, um den Schaden an einem Fahrzeug zu bewerten. Es wird in der Regel von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder Gutachter durchgeführt. Das Gutachten enthält eine detaillierte Einschätzung der Schäden, einschließlich der Reparaturkosten und, falls zutreffend, des Wertverlusts des Fahrzeugs.
Das Schadengutachten hat mehrere wichtige Funktionen:
Schadensbewertung: Es dokumentiert den Umfang und die Art der Schäden am Fahrzeug.
Grundlage für Versicherungsansprüche: Das Gutachten dient als Basis für die Abwicklung von Versicherungsansprüchen. Es hilft der Versicherung des Unfallverursachers oder der eigenen Versicherung, den Schadensersatz zu berechnen.
Rechtliche Beweismittel: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann das Gutachten als Beweis für die Schadenshöhe und -ursache dienen.
Feststellung des Restwerts: Wenn das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, hilft das Gutachten dabei, den Restwert zu bestimmen.
Das Schadengutachten ist somit ein essenzielles Dokument für die Schadensregulierung nach
einem Unfall.
Wann ist ein Schadengutachten erforderlich?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, den
entstandenen Fahrzeugschaden zu regulieren. Oftmals kann der Geschädigte die Kosten der
Beschädigung nicht einschätzen. Ein kleiner Kratzer kann auch mal über 1000 € kosten. Ein
Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht oft nicht aus, da er lediglich die Reparaturkosten
oberflächlich und ohne Berücksichtigung von Herstellervorgaben berücksichtigt. Er erfasst
weder Ausfallzeiten des Fahrzeugs noch eine durch den Schaden entstandene
Wertminderung. Ein Unfallgutachten hingegen bietet im Vergleich zu einem
Kostenvoranschlag eine beweissichere, umfassende, verkehrsfähige und prozesstaugliche
Dokumentation und sichert somit Ihre Ansprüche ab. Bei jeder Art von Beschädigung sollten
Sie daher einen Gutachter zu Rate ziehen.
Was kostet ein Schadengutachten?
Die Kosten für ein Schadengutachten können variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren
wie der Höhe des Schadens oder dem Fahrzeugtyp. Für gewöhnliche Fahrzeuge liegt der
Preis für ein Gutachten meist zwischen 500 und 1000 Euro, wobei bei hohen
Schadenssummen oder besonderen Anforderungen auch höhere Kosten möglich sind. Bei
einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die
Kosten für das Gutachten.
Wer zahlt das Schadengutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die gegnerische
Versicherung die Kosten für das Schadengutachten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs
(BGH) zählen die Kosten für das Gutachten zu den Unfallkosten. Daher werden sie vom
Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Dies gilt auch,
wenn die Versicherung ihrerseits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.
Wer darf ein Schadengutachten ausstellen?
Ein Schadengutachten darf von einem unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen
ausgestellt werden. Solche Sachverständige haben eine spezielle Ausbildung und verfügen
über umfassende Fachkenntnisse im Bereich Fahrzeugtechnik und Schadenbewertung. Sie
sind in der Lage, den Schaden am Fahrzeug detailliert zu dokumentieren, die Plausibilität
und den kausalen Zusammenhang zu beurteilen sowie die Kosten für die Reparatur und
eventuelle Wertminderungen zu berechnen.
Wer muss den Gutachter beauftragen?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Geschädigte dafür verantwortlich, einen
Gutachter zu beauftragen. Sie haben das Recht, einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu
beauftragen. Es ist empfehlenswert, einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen,
um ein objektives und umfassendes Unfallgutachten zu erhalten. Dieses Gutachten
dokumentiert den entstandenen Schaden präzise und hilft, Ihre Ansprüche gegenüber der
gegnerischen Versicherung geltend zu machen.
Oftmals versucht die gegnerische Versicherung, einen ihr nahestehenden Gutachter zu
empfehlen. Doch Vorsicht: Solche Empfehlungen sind meist nicht ohne Eigennutz, und es ist
wahrscheinlich, dass die Interessen der Versicherung stärker berücksichtigt werden als Ihre
eigenen. Wichtig ist, dass die Kosten für den Gutachter in der Regel von der Kfz-
Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Auch wenn die
gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragt, sollten Sie dennoch einen
unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Schäden und
eventuelle Wertminderungen vollständig und korrekt erfasst werden.
Wie lange dauert ein Schadengutachten?
Bei geringfügigen Schäden dauert die Begutachtung wenige Stunden. Die Erstellung des
Schadengutachtens dauert in der Regel bis zu zwei Tage. Wenn jedoch Sachverständige das
Fahrzeug zunächst auseinanderbauen und verschiedene Messungen durchführen müssen,
sollten Auftraggeber mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Tagen rechnen.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als
Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu
beauftragen. Es ist oft ratsam, dieses Recht wahrzunehmen, um sicherzustellen, dass Ihre
Interessen angemessen vertreten werden. Ein unabhängiger Gutachter wird den Schaden
objektiv und umfassend bewerten, während ein von der gegnerischen Versicherung
beauftragter Gutachter möglicherweise eher die Interessen der Versicherung berücksichtigt.
Nutzen Sie Ihr Recht, um ein objektives und genaues Gutachten zu erhalten, das Ihre
Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung absichert.
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