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Ratgeber KFZ-Gutachten: Alles Wissenswerte rund ums Thema Unfallgutachten


Begutachtung eines Autounfalls

Ein Autounfall ist immer eine unangenehme Erfahrung, sei es ein kleiner Blechschaden oder ein schwerer Zusammenstoß. In solchen Momenten steht jedoch nicht nur die Sicherheit im Vordergrund, sondern auch die Frage, wie der entstandene Schaden korrekt bewertet und reguliert wird. Hier kommt das Unfallgutachten ins Spiel. Ein Unfallgutachten hilft dabei, die Schadenshöhe zu ermitteln, Haftungsfragen zu klären und die Grundlage für Versicherungsleistungen zu schaffen. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte rund um das Thema KFZ-Unfallgutachten: Was es ist, wann es erforderlich ist und wie der Prozess abläuft. So sind Sie bestens vorbereitet, wenn der Ernstfall eintritt.


Das erwartet Sie hier:



Was ist ein Unfallgutachten?


Ein Unfallgutachten ist ein ausführlicher Bericht, der nach einem Verkehrsunfall erstellt wird,

um den Schaden an einem Fahrzeug zu bewerten. Es wird in der Regel von einem

unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder Gutachter durchgeführt. Das Gutachten enthält

eine detaillierte Einschätzung der Schäden, einschließlich der Reparaturkosten und, falls

zutreffend, des Wertverlusts des Fahrzeugs.


Das Unfallgutachten hat mehrere wichtige Funktionen:


  • Schadensbewertung: Es dokumentiert den Umfang und die Art der Schäden am Fahrzeug.

  • Grundlage für Versicherungsansprüche: Das Gutachten dient als Basis für die Abwicklung von Versicherungsansprüchen. Es hilft der Versicherung des Unfallverursachers oder der eigenen Versicherung, den Schadensersatz zu berechnen.

  • Rechtliche Beweismittel: Im Falle von Rechtsstreitigkeiten kann das Gutachten als Beweis für die Schadenshöhe und -ursache dienen.

  • Feststellung des Restwerts: Wenn das Fahrzeug als Totalschaden eingestuft wird, hilft das Gutachten dabei, den Restwert zu bestimmen.


Das Unfallgutachten ist somit ein essenzielles Dokument für die Schadensregulierung nach

einem Unfall.


Wann ist ein Unfallgutachten erforderlich?


Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist die gegnerische Versicherung verpflichtet, den

entstandenen Fahrzeugschaden zu regulieren. Oftmals kann der Geschädigte die Kosten der

Beschädigung nicht einschätzen. Ein kleiner Kratzer kann auch mal über 1000 € kosten. Ein

Kostenvoranschlag einer Werkstatt reicht oft nicht aus, da er lediglich die Reparaturkosten

oberflächlich und ohne Berücksichtigung von Herstellervorgaben berücksichtigt. Er erfasst

weder Ausfallzeiten des Fahrzeugs noch eine durch den Schaden entstandene

Wertminderung. Ein Unfallgutachten hingegen bietet im Vergleich zu einem

Kostenvoranschlag eine beweissichere, umfassende, verkehrsfähige und prozesstaugliche

Dokumentation und sichert somit Ihre Ansprüche ab. Bei jeder Art von Beschädigung sollten

Sie daher einen Gutachter zu Rate ziehen.


Was kostet ein Unfallgutachten?


Die Kosten für ein Unfallgutachten können variieren, abhängig von verschiedenen Faktoren

wie der Höhe des Schadens oder dem Fahrzeugtyp. Für gewöhnliche Fahrzeuge liegt der

Preis für ein Gutachten meist zwischen 500 und 1000 Euro, wobei bei hohen

Schadenssummen oder besonderen Anforderungen auch höhere Kosten möglich sind. Bei

einem unverschuldeten Unfall übernimmt in der Regel die gegnerische Versicherung die

Kosten für das Gutachten.


Wer zahlt das Unfallgutachten?


Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt in der Regel die gegnerische

Versicherung die Kosten für das Unfallgutachten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs

(BGH) zählen die Kosten für das Gutachten zu den Unfallkosten. Daher werden sie vom

Unfallverursacher bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen. Dies gilt auch,

wenn die Versicherung ihrerseits ein Gutachten in Auftrag gegeben hat.


Wer darf ein Unfallgutachten ausstellen?


Ein Unfallgutachten darf von einem unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen

ausgestellt werden. Solche Sachverständige haben eine spezielle Ausbildung und verfügen

über umfassende Fachkenntnisse im Bereich Fahrzeugtechnik und Schadenbewertung. Sie

sind in der Lage, den Schaden am Fahrzeug detailliert zu dokumentieren, die Plausibilität

und den kausalen Zusammenhang zu beurteilen sowie die Kosten für die Reparatur und

eventuelle Wertminderungen zu berechnen.


Wer muss den Gutachter beauftragen?


Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist der Geschädigte dafür verantwortlich, einen

Gutachter zu beauftragen. Sie haben das Recht, einen Unfallgutachter Ihrer Wahl zu

beauftragen. Es ist empfehlenswert, einen unabhängigen Sachverständigen auszuwählen,

um ein objektives und umfassendes Unfallgutachten zu erhalten. Dieses Gutachten

dokumentiert den entstandenen Schaden präzise und hilft, Ihre Ansprüche gegenüber der

gegnerischen Versicherung geltend zu machen.


Oftmals versucht die gegnerische Versicherung, einen ihr nahestehenden Gutachter zu

empfehlen. Doch Vorsicht: Solche Empfehlungen sind meist nicht ohne Eigennutz, und es ist

wahrscheinlich, dass die Interessen der Versicherung stärker berücksichtigt werden als Ihre

eigenen. Wichtig ist, dass die Kosten für den Gutachter in der Regel von der Kfz-

Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen werden. Auch wenn die

gegnerische Versicherung ihren eigenen Gutachter beauftragt, sollten Sie dennoch einen

unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen, um sicherzustellen, dass alle Schäden und

eventuelle Wertminderungen vollständig und korrekt erfasst werden.


Wie lange dauert ein Unfallgutachten?


Bei geringfügigen Schäden dauert die Begutachtung wenige Stunden. Die Erstellung des

Unfallgutachtens dauert in der Regel bis zu zwei Tage. Wenn jedoch Sachverständige das

Fahrzeug zunächst auseinanderbauen und verschiedene Messungen durchführen müssen,

sollten Auftraggeber mit einer Bearbeitungszeit von zwei bis vier Tagen rechnen.


Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?


Sie sind nicht verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als

Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu

beauftragen. Es ist oft ratsam, dieses Recht wahrzunehmen, um sicherzustellen, dass Ihre

Interessen angemessen vertreten werden. Ein unabhängiger Gutachter wird den Schaden

objektiv und umfassend bewerten, während ein von der gegnerischen Versicherung

beauftragter Gutachter möglicherweise eher die Interessen der Versicherung berücksichtigt.

Nutzen Sie Ihr Recht, um ein objektives und genaues Gutachten zu erhalten, das Ihre

Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung absichert.



Gutachter Keser – Im Schadenfall jederzeit für Sie da!

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